Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan?

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?

Der individuelle Sanierungsfahrplan – kurz iSFP – ist ein strukturiertes Sanierungskonzept für bestehende Wohngebäude. Er zeigt, wie ein Gebäude energetisch verbessert werden kann: entweder Schritt für Schritt über mehrere Jahre oder als umfassende Sanierung in einem Zug.

Im Mittelpunkt steht nicht eine einzelne Maßnahme, sondern das Zusammenspiel von Gebäudehülle, Fenstern, Heiztechnik, Warmwasser, Lüftung und erneuerbaren Energien. Eigentümer erhalten damit eine nachvollziehbare Reihenfolge von Maßnahmen, eine Einschätzung der energetischen Wirkung und eine bessere Grundlage für Investitionsentscheidungen.

des förderfähigen Beratungshonorars können im Programm Energieberatung für Wohngebäude bezuschusst werden – innerhalb der geltenden Höchstbeträge.

beträgt grundsätzlich der maximale Zeitraum, in dem Maßnahmen aus einem geförderten iSFP für den iSFP-Bonus berücksichtigt werden können.

Energieberater erklärt Eigentümern einen individuellen Sanierungsfahrplan

Was steht in einem iSFP?

Ein iSFP beginnt mit einer energetischen Bestandsaufnahme. Der Energieberater bewertet unter anderem Außenwände, Dach, Kellerdecke, Fenster, Heizungsanlage und Warmwasserbereitung. Daraus entstehen aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte, die technisch sinnvoll kombiniert werden können.

Wichtig ist: Der Fahrplan verpflichtet nicht dazu, sämtliche Maßnahmen umzusetzen. Er dient als Orientierung und kann an Budget, Instandhaltungszyklen und persönliche Ziele angepasst werden.

Typische Bestandteile eines iSFP

Energetische Bewertung des Ist-Zustands des Gebäudes.

Aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte und Maßnahmenpakete.

Darstellung möglicher Energie- und CO₂-Einsparungen.

Orientierung zu Investitionskosten und geeigneten Zeitpunkten der Umsetzung.

Hinweise zu möglichen Förderprogrammen und zur weiteren Planung.

Energieberater analysiert Gebäudehülle und energetischen Zustand eines Wohnhauses

Wie läuft die Erstellung ab?

Am Anfang stehen das Beratungsgespräch und die Aufnahme des Gebäudes. Dabei werden vorhandene Unterlagen, Verbrauchsdaten und die Wünsche der Eigentümer zusammengeführt. Anschließend wird das Gebäude energetisch bilanziert und es werden geeignete Maßnahmen entwickelt.

Vom Erstgespräch zum Sanierungsfahrplan

1. Ziele, Budget und geplante Modernisierungen besprechen.

2. Gebäude vor Ort aufnehmen und vorhandene Unterlagen auswerten.

3. Energetischen Ist-Zustand berechnen und Schwachstellen bewerten.

4. Sanierungsschritte technisch sinnvoll aufeinander abstimmen.

5. Ergebnisse im Abschlussgespräch verständlich erläutern.

„Ein guter Sanierungsfahrplan legt nicht fest, was Sie sofort tun müssen. Er zeigt, welche Reihenfolge langfristig sinnvoll ist und welche Maßnahmen gut zusammenpassen.“

Gerade bei Gebäuden, die über mehrere Jahre modernisiert werden sollen, kann der iSFP helfen, Fehlentscheidungen zu vermeiden – zum Beispiel wenn heute eine Heizungsanlage dimensioniert wird, obwohl später noch Dämmung und Fenstertausch geplant sind.

Planung aufeinander abgestimmter energetischer Sanierungsmaßnahmen an einem Wohngebäude

Welche Förderung gibt es 2026?

Die Energieberatung für Wohngebäude wird über das BAFA gefördert. Nach aktuellem Stand beträgt der Zuschuss 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften können für die Erläuterung der Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von 250 Euro erhalten.

Voraussetzung für die geförderte Energieberatung ist unter anderem, dass das Wohngebäude in Deutschland steht und Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen. Bei späteren bestimmten Einzelmaßnahmen kann ein geförderter iSFP außerdem einen Bonus in der BEG auslösen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten dafür strengere Mindestinvestitionsgrenzen; bei einem Einfamilienhaus liegt das erforderliche förderfähige Investitionsvolumen grundsätzlich bei mindestens 30.000 Euro.

Rechts- und Förderstand dieses Beitrags: 28. August 2026. Förderbedingungen können geändert werden. Vor einer Antragstellung sollte daher immer der aktuelle Programmstand geprüft werden.