Fördermittelberatung: BAFA-Förderung oder KfW?
Wer energetisch sanieren möchte, stößt schnell auf zwei Namen: BAFA und KfW. Die wichtigste Erkenntnis vorweg: In vielen Fällen lautet die Frage nicht „BAFA oder KfW?“, sondern „Welche Stelle ist für welche Maßnahme zuständig?“ Die Bundesförderung für effiziente Gebäude verteilt die Förderwege bewusst auf beide Institutionen.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten angepasste Förderbedingungen. Die grundlegende Aufteilung bleibt jedoch bestehen: Das BAFA ist vor allem für bestimmte Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik zuständig, während die KfW insbesondere die Heizungsförderung, Effizienzhaus-Sanierungen und ergänzende Kredite abwickelt.
15 %
beträgt aktuell die Grundförderung des BAFA für viele sonstige Effizienzmaßnahmen wie Gebäudehülle oder Anlagentechnik außerhalb der Heizung.
30 %
beträgt aktuell die Grundförderung der KfW beim förderfähigen Heizungstausch; je nach Fall können zusätzliche Boni hinzukommen.

Wann ist das BAFA zuständig?
Das BAFA ist der typische Ansprechpartner für sogenannte sonstige Effizienzmaßnahmen im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen an der Gebäudehülle, bestimmte Anlagentechnik außerhalb der Heizung sowie Maßnahmen zur Heizungsoptimierung.
Typische BAFA-Maßnahmen
Dämmung von Außenwänden, Dachflächen oder Geschossdecken.
Austausch oder energetische Verbesserung von Fenstern und Außentüren.
Anlagentechnik außer Heizung, zum Beispiel bestimmte Lüftungs- oder Regelungstechnik.
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung.
Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit förderfähigen Maßnahmen.
Für viele dieser Maßnahmen beträgt die Grundförderung aktuell 15 Prozent. Unter den geltenden Voraussetzungen kann bei Maßnahmen aus einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan ein iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten hinzukommen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten für diesen Bonus allerdings zusätzliche Mindestinvestitionsanforderungen.

Wann ist die KfW zuständig?
Die KfW übernimmt unter anderem die Förderung klimafreundlicher Heizungen. Für private Eigentümer von Wohngebäuden ist hier insbesondere die Heizungsförderung relevant. Die Grundförderung beträgt aktuell 30 Prozent der förderfähigen Kosten; abhängig von persönlicher Situation und Maßnahme können weitere Boni hinzukommen.
Auch wer ein Gebäude nicht nur mit Einzelmaßnahmen verbessert, sondern zu einem Effizienzhaus saniert, landet grundsätzlich bei der KfW. Zusätzlich gibt es Ergänzungskredite für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen.
Typische KfW-Förderwege
Heizungstausch, zum Beispiel Wärmepumpe oder Anschluss an ein Wärmenetz.
Systemische Sanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus.
Sanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude.
Ergänzungskredit für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen.
Finanzierung und Tilgungszuschüsse im Rahmen der jeweiligen KfW-Programme.
„BAFA und KfW sind keine konkurrierenden Förderstellen. Bei einem umfassenden Sanierungsvorhaben können beide Institutionen für unterschiedliche Bausteine desselben Projekts relevant sein.“
– Hinweis, Rechtsstand 28.08.2026

Warum sich Fördermittelberatung lohnt
Förderung scheitert in der Praxis selten daran, dass es überhaupt kein Programm gibt. Häufiger entstehen Probleme durch falsche Reihenfolgen, einen zu frühen Vorhabenbeginn, fehlende technische Nachweise oder eine ungünstige Kombination verschiedener Maßnahmen.
Eine Fördermittelberatung ordnet deshalb zunächst das Vorhaben: Welche Maßnahme ist geplant? Wer ist antragsberechtigt? Welche Stelle ist zuständig? Welche technischen Mindestanforderungen gelten? Und zu welchem Zeitpunkt müssen Antrag, Vertrag und Ausführung erfolgen?
Seit dem 21. Juli 2026 wurden mehrere BEG-Bedingungen angepasst. Bei der KfW-Heizungsförderung liegt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit aktuell bei 28.000 Euro und soll künftig schrittweise sinken. Gleichzeitig bleiben BAFA und KfW in ihren bekannten Zuständigkeiten die zentralen Ansprechpartner.
Förderstand dieses Beitrags: 28. August 2026. Förderprogramme und Konditionen können kurzfristig angepasst werden. Vor Beauftragung oder Antragstellung sollte daher immer der aktuelle Stand geprüft werden.




