Verbrauchsausweis Online Datenerfassung

Eigentümerin und Energieberater erfassen Energieabrechnungen für einen Verbrauchsausweis

Was Sie mit der Datenerfassung vorbereiten

Die Erfassung bündelt alle Angaben, die für die Prüfung und Berechnung eines Verbrauchsausweises typischerweise benötigt werden. Dazu gehören Gebäudestammdaten, Heiz- und Warmwasserversorgung sowie zusammenhängende Verbrauchszeiträume für das gesamte Gebäude.

Das Absenden der Daten erzeugt noch keinen Energieausweis. Eine ausstellungsberechtigte Person prüft Vollständigkeit, Plausibilität und Verwendbarkeit, nimmt die Witterungsbereinigung vor und erstellt anschließend den registrierten Ausweis.


Diese Angaben werden benötigt

Halten Sie Unterlagen möglichst vollständig bereit. Besonders wichtig sind die folgenden vier Datenbereiche:

Gebäudestammdaten: Anschrift, Gebäudetyp, Baujahr, Anzahl der Wohnungen, Wohn- oder Gebäudenutzfläche und bekannte Modernisierungen.

Verbrauchszeiträume: Geeignete Abrechnungen für das gesamte Gebäude aus mindestens 36 zusammenhängenden Monaten.

Energieversorgung: Energieträger, Wärmeerzeuger, Baujahr der Anlage und Angabe, ob Warmwasser zentral oder dezentral erzeugt wird.

Leerstände: Zeitraum, betroffene Fläche oder Wohneinheit und weitere Angaben, damit längere Leerstände angemessen berücksichtigt werden können.


Verbrauchsdaten jetzt erfassen

Übertragen Sie die Werte direkt aus Abrechnungen und Unterlagen. Achten Sie auf Einheiten, genaue Anfangs- und Enddaten sowie darauf, dass sich die Verbräuche auf das gesamte Gebäude beziehen.

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Erstellung des Energieausweises verwendet. Pflicht sind nur Kontakt und Anschrift – alle weiteren Angaben helfen uns, Ihren Ausweis schneller und genauer zu erstellen.

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Unterlagen sortieren

Legen Sie Gebäudedaten, Heizungsangaben und vollständige Heizkosten- oder Energielieferabrechnungen griffbereit zusammen.

Zeiträume kontrollieren

Prüfen Sie lückenlose 36 Monate, die jüngste Abrechnungsperiode und alle Leerstände, bevor Sie die Werte übertragen.

Daten prüfen lassen

Reichen Sie die Erfassung ein und beantworten Sie mögliche Rückfragen, bis alle Daten für die Ausstellung plausibel und vollständig sind.


Datenqualität entscheidet

Eigentümerinnen und Eigentümer sind für die Richtigkeit der bereitgestellten Daten verantwortlich. Verwechselte Einheiten, unvollständige Zeiträume oder Verbräuche einzelner Wohnungen können den Kennwert verfälschen und dürfen nicht ungeprüft übernommen werden.

Die ausstellende Person muss die Angaben sorgfältig prüfen und darf zweifelhafte Daten nicht verwenden. Rückfragen und zusätzliche Nachweise sind deshalb ein normaler Bestandteil einer fachgerechten Ausstellung.


Rechtsstand August 2026

Stand dieser Seite: August 2026. § 82 GModG regelt Verbrauchsdaten, Witterungsbereinigung, Leerstände und den Mindestzeitraum von 36 Monaten. Nach § 83 GModG müssen bereitgestellte Eigentümerdaten richtig sein und vom Aussteller sorgfältig geprüft werden. Die Pflichtangaben des fertigen Ausweises ergeben sich aus § 85 GModG.


Häufig gestellte Fragen

Geeignet sind insbesondere Heizkostenabrechnungen für das gesamte Gebäude, Abrechnungen von Energielieferanten oder sachgerecht erfasste Verbrauchsmessungen. Einzelne Wohnungsabrechnungen reichen nur aus, wenn daraus der vollständige Gebäudeverbrauch zuverlässig gebildet werden kann.

Erforderlich sind mindestens 36 zusammenhängende Monate. Ein längerer geeigneter Zeitraum kann verwendet werden. Die jüngste enthaltene Abrechnungsperiode darf bei der Ausstellung nicht länger als 18 Monate zurückliegen.

Geben Sie Beginn und Ende, die betroffene Wohnung oder Fläche und den Umfang des Leerstands möglichst genau an. Längere Leerstände müssen rechnerisch angemessen berücksichtigt werden und dürfen nicht einfach unerwähnt bleiben.

Bei zentraler Warmwasserbereitung ist der zugehörige Energieverbrauch regelmäßig Teil der Gebäudedaten. Bei dezentraler Warmwasserbereitung gelten andere Rechenansätze. Deshalb muss die Art der Versorgung eindeutig angegeben werden.

Nein. Das Formular übermittelt zunächst die Datengrundlage. Eine ausstellungsberechtigte Person muss die Angaben prüfen, den Kennwert berechnen, die Registriernummer eintragen und den Energieausweis ordnungsgemäß ausstellen.