U-Wert Tabelle – Welcher U-Wert ist zur Förderung erforderlich?

Energieberater prüft die Gebäudehülle mit einer Wärmebildkamera

Was der U-Wert über ein Bauteil aussagt

Der U-Wert beschreibt, wie viel Wärme durch ein Bauteil nach außen übertragen wird. Er wird in W/(m²·K) angegeben: Je kleiner der Wert, desto besser begrenzt das Bauteil den Wärmeverlust. Dadurch lassen sich beispielsweise Außenwände, Dachflächen, Fenster oder Kellerdecken energetisch einordnen.

Entscheidend ist immer der Wert des gesamten Bauteils. Bei Fenstern bezeichnet der Uw-Wert das komplette Fenster aus Rahmen, Verglasung und Randverbund; der Ug-Wert beschreibt dagegen nur die Verglasung. Für eine belastbare Bewertung müssen Aufbau, Anschlüsse und Einbausituation gemeinsam betrachtet werden.


Warum GModG- und Förderwerte nicht identisch sind

Gesetzliche Anforderungen definieren bei bestimmten Änderungen an bestehenden Gebäuden zulässige Höchstwerte. Wer eine Förderung für die Gebäudehülle nutzen möchte, muss häufig strengere technische Mindestanforderungen erfüllen. Die Tabelle hilft Ihnen bei der ersten Orientierung:

Einordnen Sie typische Bauteile der wärmeübertragenden Gebäudehülle

Vergleichen Sie gesetzliche Höchstwerte mit den Anforderungen für Fördermaßnahmen

Erkennen Sie, wann eine förderfähige Ausführung über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgeht

Vorbereiten Sie das Gespräch mit Energieeffizienz-Experten und Fachunternehmen gezielter


U-Wert-Tabelle für Gebäudehülle und Förderung

Nutzen Sie die Übersicht, um Anforderungen für Ihr geplantes Bauteil zu vergleichen. Maßgeblich sind immer die konkrete Maßnahme, die Gebäudenutzung und die zum Antragszeitpunkt geltenden Regelungen.

U-Wert-Tabelle: GModG und Förderung

In der folgenden Tabelle führen wir die erforderlichen U-Werte nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sowie die U-Werte auf, die für eine Förderung notwendig sind. Das GModG hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst; die Anforderungen an die Bauteile gelten unverändert fort.

BauteilU-Wert nach GModGU-Wert für Förderung
Außenwand≤ 0,24 W/(m²·K)≤ 0,20 W/(m²·K)
Einblasdämmung / Kerndämmung bei bestehendem zweischaligen Mauerwerkλ ≤ 0,045 W/(m·K)Hier gilt der Lambda-Wert des Dämmstoffs, nicht der U-Wert. λ ≤ 0,035 W/(m·K)Hier gilt der Lambda-Wert des Dämmstoffs, nicht der U-Wert.
Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume sowie Kellerräume≤ 0,30 W/(m²·K)≤ 0,25 W/(m²·K)
Dachflächen von Schrägdächern und dazugehörigen Kehlbalkenlagen≤ 0,20 W/(m²·K)≤ 0,14 W/(m²·K)
Dachgauben≤ 0,24 W/(m²·K)≤ 0,20 W/(m²·K)
Flachdächer und Dachflächen mit Abdichtung≤ 0,20 W/(m²·K)≤ 0,14 W/(m²·K)
Oberste Geschossdecken und Wände (einschließlich Abseitenwände) gegen unbeheizte Dachräume≤ 0,24 W/(m²·K)≤ 0,14 W/(m²·K)
Decken gegen unbeheizte Räume sowie Kellerdecken≤ 0,30 W/(m²·K)≤ 0,25 W/(m²·K)
Geschossdecken gegen Außenluft von unten≤ 0,24 W/(m²·K)≤ 0,20 W/(m²·K)
Bodenflächen gegen Erdreich≤ 0,30 W/(m²·K)≤ 0,25 W/(m²·K)
Fenster, Balkon- und Terrassentüren *≤ 1,30 W/(m²·K)≤ 0,95 W/(m²·K)
Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren *≤ 1,10 W/(m²·K)≤ 1,10 W/(m²·K)
Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren, von Kastenfenstern sowie von Fenstern mit Sonderverglasung *≤ 1,30 W/(m²·K)≤ 1,10 W/(m²·K)
Dachflächenfenster *≤ 1,40 W/(m²·K)≤ 1,00 W/(m²·K)
Außentüren beheizter Räume, Hauseingangstüren **≤ 1,80 W/(m²·K)≤ 1,30 W/(m²·K)

* Bei Fenstern und Fenstertüren gilt der U-Wert des gesamten Fensters (U_w).

** Bei Außen- und Hauseingangstüren gilt der U-Wert der Tür (U_D).

Stand: August 2026. Alle Werte sind unverbindliche Richtwerte; maßgeblich sind das GModG und die gültigen Förderrichtlinien.

Bauteil auswählen

Ordnen Sie die geplante Maßnahme dem passenden Bauteil zu, zum Beispiel Außenwand, Dach, Fenster oder Kellerdecke.

Anforderungen vergleichen

Vergleichen Sie den gesetzlichen Höchstwert mit dem gegebenenfalls strengeren Zielwert für eine Fördermaßnahme.

Umsetzung prüfen

Lassen Sie Aufbau, Wärmebrücken, Feuchteschutz und Förderfähigkeit vor Beauftragung fachlich bestätigen.


Was Sie bei der Planung zusätzlich beachten sollten

Ein guter U-Wert allein garantiert noch keine dauerhaft funktionierende Konstruktion. Luftdichtheit, Wärmebrücken, Schlagregenschutz und Feuchtesicherheit müssen zum vorhandenen Bauteil passen. Besonders bei Innendämmungen, Fensteranschlüssen und begrenzten Dämmdicken ist eine objektspezifische Planung wichtig.

Die Tabelle ersetzt daher weder eine U-Wert-Berechnung noch einen Förder- oder Bauteilnachweis. Sie zeigt Zielgrößen und Unterschiede auf, damit Sie Angebote besser einordnen und die nächsten Planungsschritte fundiert vorbereiten können.


Rechts- und Förderstand

Stand dieser Seite: August 2026. Gesetzliche Bauteilanforderungen finden Sie in der Anlage 7 des Gebäudeenergierechts. Aktuelle Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude veröffentlicht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Prüfen Sie vor Planung und Antrag stets den aktuellen Stand.


Häufig gestellte Fragen

Ein niedriger U-Wert bedeutet, dass durch das betrachtete Bauteil vergleichsweise wenig Wärme übertragen wird. Das Bauteil besitzt damit in der Regel eine bessere Wärmeschutzwirkung als ein gleichartiges Bauteil mit höherem U-Wert.

Förderprogramme sollen energetisch besonders wirksame Maßnahmen unterstützen. Deshalb können die technischen Mindestanforderungen niedrigere U-Werte verlangen als das Gebäudeenergierecht für eine vergleichbare Änderung am Bestandsgebäude.

Nicht pauschal. Anforderungen hängen unter anderem von Bauteil, Maßnahme, Gebäudenutzung, Temperaturzone und möglichen Ausnahmen ab. Bei Denkmälern, technisch begrenzter Dämmdicke oder besonderen Konstruktionen können abweichende Regelungen gelten.

Nein. Die erforderliche Dämmstärke hängt vom vorhandenen Bauteilaufbau, der Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs, Befestigungen, Wärmebrücken und bauphysikalischen Randbedingungen ab. Dafür ist eine konkrete Berechnung erforderlich.

Je nach Förderprogramm und Maßnahme sind technische Nachweise durch Fachunternehmen oder eingebundene Energieeffizienz-Experten erforderlich. Klären Sie die Zuständigkeit und den Antragsablauf immer vor Beauftragung und Maßnahmenbeginn.