Heizung prüfen. Pflichten und Optionen sicher einordnen.
GModG Heizungscheck
Prüfen Sie, ob Ihre bestehende Heizung weiterbetrieben werden kann und welche Anforderungen bei Austausch oder Neueinbau nach dem aktuellen Gebäudemodernisierungsgesetz gelten können.

Was der GModG-Heizungscheck leistet
Der Check fragt Merkmale zu Gebäude, Heizungsanlage und geplantem Vorhaben ab. Daraus entsteht eine erste Orientierung, ob es um den Weiterbetrieb im Bestand, einen Austausch oder den Neueinbau einer Heizung geht und welche gesetzlichen Punkte anschließend genauer geprüft werden sollten.
Das Ergebnis ist eine unverbindliche Erstbewertung. Es ersetzt weder eine Rechtsberatung noch die Prüfung durch eine zuständige Behörde oder eine fachkundige Person, denn Ausnahmen, Übergangsregelungen und der konkrete Anlagenzustand können das Ergebnis verändern.
Bestehende Heizung oder Neueinbau?
Für die rechtliche Einordnung kommt es nicht allein auf das Alter der Heizung an. Entscheidend sind insbesondere Anlagenart, Vorhaben und Gebäudesituation:
Bestand: Eine funktionierende Heizung muss nicht allein wegen des neuen Gesetzes sofort ersetzt werden; der konkrete Einzelfall bleibt maßgeblich.
Austausch: Beim Ersatz stehen verschiedene gesetzlich vorgesehene Heiztechnologien zur Wahl; für die gewählte Lösung gelten jeweils eigene Anforderungen.
Fossile Neuanlage: Für neu eingebaute Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen in Bestandsgebäuden gelten stufenweise Vorgaben für erneuerbare Brennstoffanteile.
Sonderfälle: Gebäudenutzung, Eigentumssituation, Heizungstyp, Defektfall und landesrechtlicher Vollzug können eine individuelle Prüfung erforderlich machen.
GModG-Heizungscheck durchführen
Beantworten Sie die Fragen möglichst anhand von Typenschild, Bauunterlagen und vorhandenen Schornsteinfeger- oder Wartungsprotokollen. Je genauer die Angaben, desto hilfreicher ist die erste Einordnung.
Hinweis: Diese Ersteinschätzung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen sowie eine individuelle Energieberatung.
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1
Heizungsbestand erfassen
Geben Sie Baujahr, Energieträger, Anlagenart und bekannte technische Daten Ihrer bestehenden Heizung möglichst genau an.
2
Vorhaben einordnen
Unterscheiden Sie zwischen Weiterbetrieb, Reparatur, freiwilligem Austausch, irreparablem Ausfall und geplantem Neueinbau.
3
Ergebnis fachlich prüfen
Nutzen Sie die Auswertung als Gesprächsgrundlage und lassen Sie Zweifelsfälle vor einer Investitionsentscheidung individuell prüfen.
Was der Check nicht abschließend entscheiden kann
Der Online-Check kann Unterlagen, technische Details vor Ort und mögliche Ausnahmen nicht vollständig bewerten. Auch Übergangsregelungen, Härtefälle, der landesrechtliche Vollzug oder später geänderte Vorschriften können eine andere Einordnung ergeben.
Treffen Sie deshalb keine verbindliche Austausch- oder Investitionsentscheidung allein anhand des Ergebnisses. Klären Sie offene Punkte mit einer qualifizierten Energieberatung, dem Fachbetrieb oder der zuständigen Stelle.
Rechtsstand August 2026
Stand dieser Seite: August 2026. Das seit 29. Juli 2026 geltende Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat die zuvor einheitliche 65-Prozent-Vorgabe abgelöst und lässt verschiedene Heiztechnologien zu. Für neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen in Bestandsgebäuden sind insbesondere die stufenweisen Anforderungen nach § 43 GModG zu beachten. Da ergänzende Regelungen fortentwickelt werden können, sollte der aktuelle Rechtsstand vor einem Neueinbau erneut geprüft werden.
Häufig gestellte Fragen
Nein, allein das Inkrafttreten des GModG führt nicht zu einer pauschalen sofortigen Austauschpflicht für jede funktionierende Bestandsheizung. Ob im konkreten Fall eine Pflicht oder Einschränkung besteht, hängt von Anlage, Gebäude und Vorhaben ab.
Eine Reparatur einzelner Komponenten ist nicht automatisch mit dem Einbau einer neuen Heizungsanlage gleichzusetzen. Maßgeblich ist, ob die bestehende Anlage instand gesetzt oder eine neue zentrale Wärmeerzeugungsanlage eingebaut wird; Grenzfälle sollten fachlich geprüft werden.
Das GModG lässt diese Technologien grundsätzlich weiterhin zu. Bei einem Neueinbau in Bestandsgebäuden gelten jedoch stufenweise Anforderungen an erneuerbare Brennstoffanteile; zusätzlich sollten Verfügbarkeit, Preisrisiken und die langfristige Klimaneutralität bis 2045 berücksichtigt werden.
Bei einem Totalausfall müssen Ersatzlösung, verfügbare Technik und mögliche Übergangsregelungen im konkreten Fall geprüft werden. Stimmen Sie das Vorgehen frühzeitig mit Fachbetrieb und Energieberatung ab, bevor eine neue Anlage beauftragt wird.
Nein. Der Check bietet eine erste Orientierung auf Basis Ihrer Angaben und des dokumentierten Rechtsstands. Er ersetzt keine Rechtsberatung, behördliche Entscheidung, Vor-Ort-Prüfung oder technische Planung.
Heizungstausch rechtzeitig einordnen
Pflichten prüfen und passende Heizlösung fundiert planen
Sie möchten Ihre konkrete Anlage und die nächsten Schritte verlässlich einordnen? Wir betrachten Gebäude, Heiztechnik und geplantes Vorhaben im Zusammenhang.

