Bedarfsausweis Online Datenerfassung

Energieberater vermisst mit einer Eigentümerin Fenster und Gebäudehülle für einen Bedarfsausweis

Was Sie mit der Datenerfassung vorbereiten

Die Erfassung bündelt die Eingabedaten für die rechnerische energetische Bewertung des Gebäudes. Benötigt werden Geometrie und Ausrichtung, Flächen und Aufbau der Gebäudehülle sowie Angaben zu Heizung, Warmwasser, Lüftung und vorhandener Anlagentechnik.

Das Absenden der Daten erzeugt noch keinen Energieausweis. Eine ausstellungsberechtigte Person prüft Unterlagen und Plausibilität, vervollständigt die Berechnungsgrundlage und erstellt anschließend den registrierten Bedarfsausweis.


Diese Angaben werden benötigt

Halten Sie Pläne, Baubeschreibungen und technische Unterlagen möglichst vollständig bereit. Besonders wichtig sind diese vier Bereiche:

Geometrie: Grundrisse, Gebäudemaße, Geschosshöhen, Ausrichtung, beheizte Bereiche, angrenzende unbeheizte Räume und Flächen.

Gebäudehülle: Aufbau und Dämmung von Außenwänden, Dach, Decken und Boden sowie Maße, Bauart und Alter von Fenstern und Türen.

Wärmeversorgung: Energieträger, Wärmeerzeuger, Baujahr, Leistung, Verteilung, Übergabe, Regelung und zentrale oder dezentrale Warmwasserbereitung.

Weitere Technik: Lüftung, Kühlung, Solarthermie, Photovoltaik, Wärmerückgewinnung und bekannte energetische Modernisierungen.


Gebäudedaten jetzt erfassen

Übertragen Sie Maße und technische Kennwerte direkt aus verlässlichen Unterlagen. Kennzeichnen Sie unbekannte Werte deutlich, statt Bauteilaufbauten oder Anlagenmerkmale zu schätzen.

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Erstellung des Energieausweises verwendet. Pflicht sind nur Kontakt und Anschrift – alle weiteren Angaben helfen uns, Ihren Ausweis schneller und genauer zu erstellen.

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Unterlagen zusammenstellen

Legen Sie Grundrisse, Schnitte, Baubeschreibung, Modernisierungsnachweise und technische Datenblätter der Anlagen griffbereit zusammen.

Bauteile und Anlagen erfassen

Ordnen Sie Maße, Materialien, Dämmungen, Fenster und Anlagentechnik dem tatsächlichen Gebäudestand eindeutig zu.

Daten fachlich prüfen lassen

Reichen Sie die Erfassung ein und klären Sie fehlende oder widersprüchliche Werte, bevor die energetische Berechnung abgeschlossen wird.


Datenqualität entscheidet

Eigentümerinnen und Eigentümer sind für die Richtigkeit bereitgestellter Daten verantwortlich. Falsche Flächen, unzutreffende Dämmstärken oder ungeprüfte Anlagenwerte wirken direkt auf den berechneten Energiebedarf und dürfen nicht ungeprüft übernommen werden.

Fehlen geometrische Maße, kann ein vereinfachtes Aufmaß zulässig sein. Fehlen energetische Kennwerte, können unter bestimmten Voraussetzungen gesicherte Erfahrungswerte vergleichbarer Altersklassen verwendet werden. Diese Auswahl trifft die fachkundige ausstellende Person.


Rechtsstand August 2026

Stand dieser Seite: August 2026. § 81 GModG verweist für bestehende Gebäude auf die Berechnung nach § 38. Dort sind auch vereinfachtes Aufmaß und gesicherte Erfahrungswerte geregelt. Nach § 83 GModG müssen bereitgestellte Eigentümerdaten richtig sein und sorgfältig geprüft werden. Die Pflichtangaben des Ausweises ergeben sich aus § 85 GModG.


Häufig gestellte Fragen

Vorhandene Grundrisse, Schnitte und Baubeschreibungen erleichtern und verbessern die Erfassung. Fehlen geometrische Angaben, kann die ausstellende Person ein vereinfachtes Aufmaß durchführen oder geeignete nachvollziehbare Maße verwenden.

Kennzeichnen Sie unbekannte Schichten, Dicken oder Dämmstoffe als nicht bekannt und laden Sie vorhandene Nachweise hoch. Die ausstellende Person entscheidet, ob weitere Untersuchung oder ein gesicherter Erfahrungswert vergleichbarer Baualtersklassen verwendet werden kann.

Benötigt werden insbesondere Art, Energieträger, Baujahr und technische Daten des Wärmeerzeugers sowie Angaben zu Speicherung, Verteilung, Wärmeübergabe, Regelung und Warmwasserbereitung. Fotos von Typenschildern können Rückfragen vermeiden.

Das hängt von Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen sowie vom Gebäude ab. Wenn Geometrie, Bauteile oder Anlagentechnik nicht plausibel dokumentiert sind, kann ein Aufmaß oder eine Besichtigung notwendig werden. Die ausstellende Person entscheidet über den erforderlichen Umfang.

Nein. Das Formular übermittelt zunächst die Datengrundlage. Eine ausstellungsberechtigte Person muss Angaben und Unterlagen prüfen, den Energiebedarf berechnen, die Registriernummer eintragen und den Bedarfsausweis ordnungsgemäß ausstellen.