Förderprogramme vergleichen. Maßnahmen gezielt einordnen.
Fördertabelle – U-Werte nach GModG und zur Förderung
Verschaffen Sie sich einen strukturierten Überblick über Fördermöglichkeiten für Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung, Heizungstausch und umfassende Sanierungen.

Was die Fördertabelle zeigt
Die Tabelle ordnet typische energetische Maßnahmen den zuständigen Förderstellen und Programmbereichen zu. Sie zeigt auf einen Blick, für welche Vorhaben Zuschüsse, Kredite oder ergänzende Förderbausteine grundsätzlich infrage kommen können.
Förderbedingungen können sich kurzfristig ändern und hängen von Antragsteller, Gebäude, Maßnahme und technischer Ausführung ab. Die Übersicht ersetzt deshalb keine individuelle Förderprüfung und begründet keinen Anspruch auf Förderung.
Förderbereiche im Überblick
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude verteilt sich auf mehrere Programmbereiche und Anlaufstellen. Für die erste Orientierung sind besonders wichtig:
Gebäudehülle: Dämmung, Fenster, Außentüren und sommerlicher Wärmeschutz gehören typischerweise zu den BAFA-Einzelmaßnahmen.
Anlagentechnik: Lüftung, Regelung, Kühlung und weitere Effizienztechnik außerhalb des Heizungstauschs können eigene Fördervoraussetzungen haben.
Heizungsoptimierung: Hydraulischer Abgleich, Pumpentausch oder Maßnahmen zur Emissionsminderung werden von einem vollständigen Heizungstausch getrennt betrachtet.
Heizung und Effizienzhaus: Heizungsförderung sowie Kredite für eine umfassende Effizienzhaus-Sanierung werden über passende KfW-Produkte abgewickelt.
Fördertabelle nutzen
Wählen Sie die geplante Maßnahme und vergleichen Sie Förderstelle, Programm, mögliche Ergänzungen und wesentliche Hinweise. Prüfen Sie anschließend immer die verlinkten aktuellen Programmbedingungen.
| Maßnahme | Zuschuss (BAFA / KfW) | KfW-Kredit | Steuerbonus (§ 35c EStG)⁸ |
|---|---|---|---|
| HeizungstechnikWärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle, wasserstofffähige Heizung, Wärmenetz-/Gebäudenetz-Anschluss | KfW 458: 30 % Basis + 16 % Geschwindigkeitsbonus¹ + 10 %–40 % Einkommensbonus², max. 80 %³ max. Invest 28.000 € (1. WE), je 15.000 € ab 2., je 8.000 € ab 7. ab Q1/2027 geplant: Wärmepumpen 15 % Basis + 15 % Wertschöpfungsbonus („Made in Europe")¹⁰ Austausch einer EE-Heizung von vor 2008: nur 25 % der Ausgaben anerkannt¹⁵ · Ausschluss bei verbindlicher Wärmenetzplanung¹⁶ · Fachplanung/Baubegleitung hierfür nicht mehr eigenständig förderfähig¹³ | Ergänzungskredit 358/359: bis 120.000 € je WE⁶ | 20 %, max. Invest 200.000 € |
| Heizungsoptimierunghydraulischer Abgleich, Hocheffizienzpumpen, Thermostate | BAFA: 15 % zur Effizienzverbesserung, mit iSFP +5 %⁴ / 50 % zur Emissionsminderung (ohne iSFP-Bonus) max. Invest 30.000 € (1. WE), je 15.000 € ab 2., je 8.000 € ab 7. · mit iSFP erhöht auf 60.000 € / 30.000 € / 15.000 € · pro WE und Kalenderjahr⁹ nur Gebäude mit höchstens 5 Wohneinheiten · in jedem Kalenderjahr erneut möglich, aber nur für weitere, noch nicht geförderte Maßnahmen¹² | Ergänzungskredit 358/359: bis 120.000 € je WE⁶ | 20 %, max. Invest 200.000 € |
| GebäudehülleDämmung Dach/Fassade/Keller, Fenster, Haustür, sommerlicher Wärmeschutz | BAFA (BEG EM): 15 % Basis, mit iSFP +5 %⁴ max. Invest 30.000 € (1. WE), je 15.000 € ab 2., je 8.000 € ab 7. · mit iSFP erhöht auf 60.000 € / 30.000 € / 15.000 € · pro WE und Kalenderjahr⁹ ab Q1/2027: +5 % WPB-Bonus (nur unsanierte Gebäude, nur Dämmung)⁵ · Mehrfamilienhaus mit Teilmodernisierung: eigene Berechnung¹⁴ · Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln begrenzt¹⁷ | Ergänzungskredit 358/359: bis 120.000 € je WE⁶ | 20 %, max. Invest 200.000 € |
| AnlagentechnikLüftung, Smart Home | BAFA (BEG EM): 15 % Basis, mit iSFP +5 %⁴ max. Invest 30.000 € (1. WE), je 15.000 € ab 2., je 8.000 € ab 7. · mit iSFP erhöht auf 60.000 € / 30.000 € / 15.000 € · pro WE und Kalenderjahr⁹ | Ergänzungskredit 358/359: bis 120.000 € je WE⁶ | 20 %, max. Invest 200.000 € |
| Komplettsanierung zum EffizienzhausEH Denkmal / 85 / 70 / 55 / 40 EE | – | KfW 261: bis 150.000 € je WE Tilgungszuschuss 5 %–10 % je EH-Stufe⁷, mit Boni (WPB / serielle Sanierung / NH) bis 40 % nicht mit BEG EM kombinierbar – 3-Jahres-Sperrfrist zwischen BEG EM und BEG WG¹¹ | 20 %, max. Invest 200.000 € |
| Fachplanung & Baubegleitung | BAFA: 50 %, max. Invest 5.000 € (EFH/ZFH), 20.000 € (MFH) nicht mehr für Heizungsmaßnahmen¹³ | KfW 261: 50 % Tilgungszuschuss (max. 10.000 € EFH/ZFH, sonst 4.000 € je WE bis max. 40.000 €) | 50 % |
| Energieberatung / Sanierungsfahrplan (iSFP) | BAFA (EBW): 50 %, max. 650 € (EFH/ZFH), 850 € (MFH) | – | – |
| Weitere KfW-ProgrammeKauf, Stromerzeugung, Barrierefreiheit | Barrierereduzierung (455-B): Antragstopp – seit 31.07.2026 sind keine neuen Anträge mehr möglich (Bundesmittel für 2026 sind ausgeschöpft).¹⁸ Alternative: Altersgerecht Umbauen – Kredit (KfW 159) | Jung kauft Alt (308): seit 03.08.2026 verbesserte Konditionen – bis 140.000 € (1 Kind), 160.000 € (2 Kinder), 180.000 € (ab 3 Kindern)¹⁹ Wohneigentum (124), Gewerbe zu Wohnen (266), Photovoltaik (270), Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) | – |
BEG-Zuschuss oder Steuerbonus – nicht beides
Für dieselbe Maßnahme ist nur eine Förderung möglich. Beispiel: selbstgenutztes Einfamilienhaus, 70.000 € Sanierungskosten (mit iSFP):
Wichtig: BEG-Förderung und der Steuerbonus nach § 35c EStG schließen sich für dieselbe Maßnahme aus (Kumulierungsverbot §§ 35a/35c EStG). Der höhere Betrag ist nicht automatisch die bessere Wahl – die individuelle Steuersituation entscheidet.
Tipp: Sanierung über mehrere Jahre planen
Die förderfähigen Höchstkosten der BEG-Einzelmaßnahmen gelten je Wohneinheit und Kalenderjahr. Wer umfangreich saniert, kann verschiedene Maßnahmen über mehrere Jahre verteilen – etwa Dach und Fassade nacheinander. Dann steht der Höchstbetrag in jedem Jahr erneut zur Verfügung.
Beispiel Einfamilienhaus, 90.000 € Hüllensanierung (mit iSFP): Dach und Fassade zu je der Hälfte. Alles in einem Jahr beantragt rund 10.500 € BAFA-Zuschuss – als getrennte Maßnahmen über 2 Jahre dagegen rund 15.000 €. +4.500 €
Voraussetzung: Es muss sich um unterschiedliche Maßnahmen handeln, die im jeweiligen Jahr umgesetzt und jeweils vor Vorhabenbeginn beantragt werden. Eine bereits geförderte Maßnahme lässt sich nicht erneut fördern, und eine einzelne Maßnahme kann nicht rechnerisch auf mehrere Jahre aufgeteilt werden.
Achtung beim iSFP-Bonus: Das Mindestinvestitionsvolumen muss in jedem einzelnen Antrag erreicht werden. Zu kleine Teilanträge verlieren den Bonus – die Aufteilung sollte deshalb fachlich geplant werden.
¹ Geschwindigkeitsbonus: nur für selbstgenutzte Wohneinheiten beim Austausch einer alten fossilen Heizung (Öl, Gas > 20 J., Kohle, Nachtspeicher); Absenkung um 4 %-Punkte alle 6 Monate ab 01.02.2027.
² Einkommensbonus (nur selbstgenutzt): 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen. Familienzuschlag: +10.000 € Bemessungsgrenze bei mindestens einem minderjährigen Kind.
³ Max. Zuschuss: 80 % bei Einkommen bis 30.000 € (Familie entsprechend höher), sonst 70 %; Vermieter max. 35 %.
⁴ iSFP-Bonus: +5 % auf den Investitionsanteil oberhalb der Basis-Höchstgrenze, mit individuellem Sanierungsfahrplan. Die erhöhte Höchstgrenze gilt außerdem, wenn der Eigentümer für den iSFP gar nicht antragsberechtigt ist (nach Nr. 5.2 der EBW-Richtlinie). Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt laut BAFA 30.000 € bei Gebäuden mit einer Wohneinheit; bei mehreren Wohneinheiten „erhöht sich das notwendige Mindestinvestitionsvolumen auf die Höhe der jeweiligen Höchstgrenzen ohne die Erhöhung durch den iSFP-Bonus“ (Beispiel des BAFA: 3 Wohneinheiten → mindestens 60.000 €). Eine Absenkung unter 30.000 € sieht die Regelung nicht vor. Wichtig außerdem: Das Mindestinvestitionsvolumen muss in jedem einzelnen Antrag erreicht werden – Kosten aus mehreren Anträgen desselben Kalenderjahres werden dafür nicht zusammengerechnet.
⁵ WPB-Bonus (geplant ab Q1/2027, genaues Datum offen): +5 % nur für „Worst Performing Buildings" (im Wesentlichen unsanierte Gebäude) und nur bei Einzelmaßnahmen an der Dämmung (nicht Fenster, Türen, Vorhangfassaden). Die Maßnahme muss im iSFP aufgeführt sein; max. 3 Anträge. Hebt den Fördersatz auf bis zu 22,5 %.
⁶ Ergänzungskredit: setzt eine Zuschusszusage (KfW 458 oder BAFA) voraus; bei KfW 358 Zinsvorteil für Selbstnutzer mit 1 WE und Einkommen bis 90.000 €.
⁷ Tilgungszuschuss KfW 261: je Effizienzhaus-Stufe; zusätzlich sind WPB-, serielle-Sanierungs- und NH-/QNG-Bonus möglich.
⁸ Steuerbonus § 35c EStG: 20 % der Aufwendungen über 3 Jahre (max. 40.000 € Steuerermäßigung je Objekt), nur für selbstgenutztes Wohneigentum. Nicht mit der BEG-Förderung für dieselbe Maßnahme kombinierbar – entweder Zuschuss/Kredit oder Steuerbonus.
⁹ Die förderfähigen Höchstkosten je Wohneinheit gelten pro Kalenderjahr. Umfangreiche Sanierungen lassen sich deshalb sinnvoll über mehrere Jahre planen: Wird in jedem Jahr eine andere Maßnahme umgesetzt und jeweils rechtzeitig beantragt, steht der Höchstbetrag erneut zur Verfügung. Nicht möglich ist es, dieselbe Maßnahme mehrfach fördern zu lassen oder eine einzelne Maßnahme rechnerisch auf mehrere Jahre aufzuteilen.
¹⁰ Wertschöpfungsbonus („Made in Europe"): ab dem 1. Quartal 2027 geplant. Die Grundförderung für Wärmepumpen sinkt dann voraussichtlich auf 15 %, dafür kommen 15 % Bonus für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU (oder assoziierten Märkten) hinzu. Genaue Ausgestaltung und Startdatum stehen noch nicht fest; die aktuellen Werte oben gelten bis dahin unverändert.
¹¹ Zwischen den BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) und der Effizienzhaus-Förderung (BEG WG) gilt eine Sperrfrist von drei Jahren in beide Richtungen; dasselbe Gebäude kann in diesem Zeitraum nicht über beide Wege gefördert werden. Eine schrittweise Sanierung von Einzelmaßnahmen hin zum Effizienzhaus bleibt möglich.
¹² Heizungsoptimierung: Die Förderung kann in jedem Kalenderjahr erneut beantragt werden – allerdings nur für weitere, noch nicht geförderte Optimierungsmaßnahmen. Eine einmal durchgeführte Maßnahme wie der hydraulische Abgleich ist damit abgeschlossen. Voraussetzung ist außerdem, dass der Wärmeerzeuger älter als zwei Jahre und bei fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre ist.
¹³ Fachplanung und Baubegleitung sind für Heizungsmaßnahmen nicht mehr eigenständig förderfähig. Planungsleistungen für den Wärmeerzeuger bleiben aber Bestandteil der förderfähigen Investitionskosten der Heizung selbst. Für die Gebäudehülle gilt die 50-%-Förderung unverändert, ebenso für die Baubegleitung von Gebäudenetzen.
¹⁴ Teilmodernisierung im Mehrfamilienhaus: Werden nur einzelne Wohneinheiten saniert, rechnet das BAFA mit zwei unterschiedlichen Wohneinheiten-Zahlen. Die Schwelle, ab der der iSFP-Bonus greift, richtet sich nach den sanierten Wohneinheiten; die maximal förderfähigen Kosten ergeben sich aus der durchschnittlichen Höchstgrenze je Wohneinheit im Gebäude, multipliziert mit der Zahl der sanierten Wohneinheiten. Der anteilige Höchstbetrag nach Gebäudedurchschnitt steht bereits so in der BEG-FAQ. Die Zuordnung der iSFP-Schwelle zu den sanierten Wohneinheiten wurde am 29.07.2026 bestätigt; die FAQ werden dazu noch überarbeitet – dieser Punkt daher ohne Gewähr. Der veröffentlichte BAFA-Text kennt den teilsanierten Fall noch nicht: Nach seinem Wortlaut würde die Schwelle der vollen Gebäudestaffel entsprechen, was den iSFP-Bonus bei wenigen sanierten Wohneinheiten ganz entfallen ließe. Dieser Rechner folgt der günstigeren Auslegung über die sanierten Wohneinheiten. Eine Berechnung, die auch die Schwelle durch die Gesamtzahl der Wohneinheiten teilt und damit unter 30.000 € fällt, ist vom BAFA-Wortlaut nicht gedeckt.
¹⁵ Wird eine bereits vorhandene Heizung auf Basis erneuerbarer Energien ersetzt, die vor dem 01.01.2008 eingebaut wurde, werden nur 25 % der förderfähigen Ausgaben anerkannt. Der Austausch einer fossilen Heizung bleibt in vollem Umfang förderfähig.
¹⁶ Die Förderung einer Einzelheizung ist ausgeschlossen, wenn für das Gebäude eine verbindliche Wärmenetzplanung oder ein Anschluss innerhalb von drei Jahren vorliegt. Anträge für Gebäudenetze sind außerdem seit der Novelle getrennt zu stellen und lassen sich nicht mehr mit Hülle oder Heizung in einem Antrag kombinieren.
¹⁷ Kumulierung: BEG-Förderung und weitere öffentliche Mittel (etwa Landesprogramme) dürfen zusammen höchstens 60 % der förderfähigen Kosten erreichen, bei kommunalen Antragstellern 90 %. Keine Kumulierung mit KWKG, EEG, Wärmenetzförderung, NKI und Kommunalrichtlinie.
¹⁸ KfW 455-B (Barrierereduzierung – Investitionszuschuss): Die Bundesmittel für 2026 sind ausgeschöpft, seit dem 31.07.2026 nimmt die KfW keine neuen Anträge mehr an. Bereits gestellte Anträge und erteilte Zusagen bleiben davon unberührt und werden weiter bearbeitet bzw. ausgezahlt. Ob das Programm 2027 wieder öffnet, hängt von neuen Bundesmitteln ab. Bis dahin bleibt der zinsverbilligte Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (KfW 159) der Weg über die KfW; ergänzend kommen der Steuerbonus für Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) und bei vorhandenem Pflegegrad ein Zuschuss der Pflegekasse in Betracht. Die zuletzt geltenden Zuschuss-Sätze lagen bei 10 % der Kosten (Einzelmaßnahmen, max. 25.000 € je WE) bzw. 12,5 % beim Standard „Altersgerechtes Haus“ (max. 50.000 € je WE).
¹⁹ KfW 308 „Jung kauft Alt“: Seit dem 03.08.2026 gelten verbesserte Bedingungen. Die Kredithöchstbeträge steigen auf 140.000 € bei einem Kind, 160.000 € bei zwei Kindern und 180.000 € ab drei Kindern. Gefördert wird der Kauf einer selbstgenutzten Bestandsimmobilie der Energieeffizienzklasse F, G oder H durch Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt; das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf 80.000 € zuzüglich 10.000 € je Kind nicht übersteigen. Das Gebäude ist innerhalb von 54 Monaten auf Effizienzhaus 85 EE oder Denkmal EE zu sanieren. Neu ist die Alternative dazu: Statt der Sanierung des gesamten Hauses auf den Effizienzhaus-Standard reicht auch ein festgelegtes Paket energetischer Einzelmaßnahmen (Heizungstausch, Dach- oder Dachbodendämmung, Fenstertausch und Fassadendämmung); der Nachweis ist dann über eine Fachunternehmererklärung möglich, ein Energie-Effizienz-Experte ist dafür nicht zwingend erforderlich. Wichtig: Der Kreditantrag muss vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags gestellt werden – andernfalls hilft nur ein Kaufvertrag unter aufschiebender Bedingung.
Stand: 08.08.2026. Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte.
Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien (BEG) sowie eine individuelle Energieberatung. Keine Rechts- oder Förderberatung.
1
Vorhaben zuordnen
Ordnen Sie jede geplante Maßnahme einem Förderbereich zu und unterscheiden Sie Einzelmaßnahme, Heizungstausch und umfassende Sanierung.
2
Voraussetzungen prüfen
Prüfen Sie Antragsteller, Gebäudealter, technische Mindestanforderungen, Fachplanung und mögliche Kombinationen für das konkrete Programm.
3
Antrag rechtzeitig vorbereiten
Klären Sie die vorgeschriebene Antragsreihenfolge vor Beauftragung und Maßnahmenbeginn und sichern Sie alle notwendigen Bestätigungen und Nachweise.
Förderung richtig einordnen
Die Tabelle erleichtert den Programmvergleich, kann aber individuelle Voraussetzungen, technische Detailanforderungen und die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln nicht vollständig abbilden. Förderbausteine lassen sich zudem nicht beliebig kombinieren.
Entscheidend ist die Reihenfolge: Je nach Programm müssen Beratung, technische Projektbeschreibung, Vertrag mit Förderklausel und Antrag vor dem förderschädlichen Vorhabenbeginn vorliegen. Lassen Sie den Ablauf vor einer verbindlichen Beauftragung prüfen.
Rechtsstand August 2026
Förderstand dieser Seite: August 2026. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde im Juli 2026 angepasst. Aktuelle Bedingungen für Einzelmaßnahmen veröffentlicht das BAFA; die geltenden Produkte für Heizungsförderung und Effizienzhäuser finden Sie bei der KfW. Prüfen Sie den Stand unmittelbar vor Antragstellung erneut.
Häufig gestellte Fragen
Die Übersicht umfasst typische energetische Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, Heizungsoptimierung, den Einbau klimafreundlicher Heizungen sowie umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus. Maßgeblich bleibt der tatsächlich vom Shortcode ausgegebene aktuelle Datenstand.
Das BAFA wickelt insbesondere Zuschüsse für viele Effizienz-Einzelmaßnahmen ab. Bei der KfW liegen unter anderem die Heizungsförderung und Kreditprogramme für umfassende Effizienzhaus-Sanierungen. Zuständigkeit und Produkt hängen von Maßnahme und Antragsteller ab.
Grundsätzlich muss die Förderung vor dem förderschädlichen Vorhabenbeginn beantragt werden. Welche Verträge zuvor zulässig oder erforderlich sind und welche Förderklausel sie enthalten müssen, richtet sich nach dem jeweiligen Programm.
Ein individueller Sanierungsfahrplan kann Maßnahmen sinnvoll aufeinander abstimmen und bei bestimmten förderfähigen Einzelmaßnahmen zusätzliche Vorteile eröffnen. Er erhöht jedoch nicht automatisch jede Förderung und muss programmgerecht erstellt und verwendet werden.
Nein. Die Tabelle bietet eine Orientierung zum dokumentierten Förderstand. Eine Förderung hängt von den aktuellen Richtlinien, vollständigen Nachweisen, verfügbaren Haushaltsmitteln und der Bewilligung durch die zuständige Stelle ab; ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht.
Förderstrategie vor Auftrag klären
Maßnahmen bündeln und Förderantrag rechtzeitig vorbereiten
Sie möchten Fördermöglichkeiten nicht nur einzeln betrachten? Wir ordnen Maßnahmen, Reihenfolge, technische Voraussetzungen und Antragswege zu einer stimmigen Strategie.

